AGB

AGB

Allgemeine Lieferbedingungen

Geltungsbereich 
Für alle Lieferungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

Vertragsabschluß - Rücktritt vor dem vereinbarten Liefertermin
  1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich, mündlich oder fernmündlich bestätigen und der Kunde - soweit eine solche ausdrücklich verlangt worden ist - die Vorauszahlung an uns geleistet hat. Eine mündliche oder fernmündliche Auftragsbestätigung liegt nur dann vor, soweit dem Kunden mitgeteilt wird, dass hiermit der Auftrag bestätigt wird und eine schriftliche Bestätigung des Auftrages - insbesondere aufgrund kurzer Lieferzeiten - unterbleibt.
  2. Für Inhalt und Umfang des Vertrags ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
  3. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 200,00. Alle Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Wegen der tariflichen Lohnzuschläge berechnen wir bei Lieferungen an Sonntagen, Rosenmontag und Fastnachtsdienstag einen Zuschlag von 15 %, an Feiertagen, Heilig - Abend, Silvester einen Zuschlag von 30 % auf die Warenlieferung und alle Dienstleistungen.
  5. Bei einem Auftragswert bis zu EUR 500,00 ohne MwSt. kann der Kunde innerhalb einer Frist von sechs Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ihm Kosten in Rechnung gestellt werden.
  6. Erklärt der Kunde nach Ablauf der unter Ziff.2.5 bezeichneten Frist den Rücktritt vom Vertrag oder übersteigt der Auftragswert EUR 500,00, ist er verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Nichtlieferung ersparten Aufwendung zu zahlen.
  7. Für die Berechnung der unter Ziff.2.4 und 2.5 bezeichneten Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns maßgeblich.
  8. Das Recht des Kunden, wegen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt.
Lieferung - Gefahrübergang - Annahmeverpflichtung
  1. Die bestellten Waren werden von uns an die vereinbarte Lieferadresse geliefert. Die Kosten für die Lieferung werden dem Besteller gemäß unserer Lieferkostenpauschalen gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich.
  3. Mit der Anlieferung der Ware an den Kunden zum vereinbarten Termin geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung oder Verschlechterung, auf diesen über.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte vertragsgemäße Ware zum vereinbarten Liefertermin anzunehmen. Die Annahmeverpflichtung besteht auch dann, wenn die Ware unwesentliche Mängel aufweist.
  5. Soweit der Kunde die gelieferte vertragsgemäße Ware zum vereinbarten Termin nicht annimmt, hat er unsere durch den Anlieferungsversuch entstandenen Mehraufwendungen zu ersetzen.
  6. Nimmt der Kunde nach Ablauf einer von uns gesetzten Frist die Ware erneut nicht an, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Unser Recht, im Falle des Verzuges mit der Annahme der Ware, Ersatz der Mehraufwendungen zu verlangen, bleibt unberührt.
  7. Der Kunde kommt auch dann in Verzug, wenn er zwar bereit ist, die gelieferte Ware anzunehmen, die vereinbarte Vergütung aber nicht anbietet.
Rückholung - Bereitstellungsverpflichtung
  1. Geschirr, Bestecke, Gläser, Flaschen, Kästen und sonstige Ausstattungsgegenstände bleiben unser Eigentum und müssen vom Kunden zum vereinbarten Rückholtermin vollständig zur Verfügung gestellt werden.
  2. Stellt uns der Kunde die in Ziff.4.1. bezeichneten Ausstattungsgegenstände zum vereinbarten Rückholtermin nicht ordnungsgemäß zur Verfügung, sind wir berechtigt, Ersatz der Mehraufwendungen zu verlangen. Das Recht, einen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
Untersuchungspflicht - Mängelansprüche
  1. Der Kunde kann Mängelansprüche nur geltend machen, soweit er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
  2. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung neuer mangelfreier Ware verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn nur eine unerhebliche Pflichtverletzung unsererseits vorliegt.
Eigentumsvorbehalt
  1. Alle gelieferten Waren - mit Ausnahme unverpackt angelieferter Lebensmittel - bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsganges zu verwenden oder weiterzuveräußern.
  3. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten an uns ab, die für ihn durch die Weiterveräußerung entstehen. Die gilt ohne Rücksicht darauf, ob er die Vorbehaltsware unverarbeitet, be- oder verarbeitet oder zusammen mit anderen Sachen veräußert. Erfolgt die Veräußerung zusammen mit nicht uns gehörender Ware, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Wert bemisst sich nach unseren Verkaufspreisen.
  4. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung und der Vermischung. Die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Kunde ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerber der Vorbehaltsware auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.
  5. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf einzuziehen unbeschadet unserer eigenen Einziehungsbefugnis. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, werden wir die Forderung nicht selbst geltend machen. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen bekannt zu geben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Unser Recht, die Abtretung den Drittschuldnern selbst mitzuteilen, wird hierdurch nicht berührt. Dem Kunden ist es untersagt, die Forderung gegen den Drittschuldner an Dritte abzutreten oder mit dem Drittschuldner ein Abtretungsverbot zu vereinbaren.
  6. Wir verpflichten uns, die bestehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
Zahlungsbedingungen
  1. Die vereinbarte Vergütung ist mit Erhalt der Rechnung fällig und ohne jeden Abzug zahlbar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Unser Lieferpersonal ist zur Entgegennahme der vereinbarten Vergütung berechtigt. Die Aushändigung der Ware kann von der Zahlung der Vergütung abhängig gemacht werden. Auf die Folgen der Nichtleistung der vereinbarten Vergütung der Ware ist unter Ziff.3 bereits hingewiesen worden.
  3. Wir sind berechtigt, den Abschluss eines Vertrages von der Leistung einer angemessenen Vorauszahlung abhängig zu machen (Ziff.2.1). In der Regel sind dies bei Vertragsabschluss 25 % des Auftragswertes, drei Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Auftragswertes und nach Auftragsdurchführung mit der Rechnungsstellung die Restzahlung.
  4. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Haftungsbegrenzung
  1. Bei einer uns zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Für sonstige Schäden gilt folgendes:
  3. Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen infolge einfacher Fahrlässigkeit von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  5. Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
  6. Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Sie gelten ferner nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Abtretungsverbot 
  1. Soweit nicht mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist er ohne unser Einverständnis nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
Höhere Gewalt 
  1. Ereignisse höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen jeder Art, Aussperrungen, Streiks, Rohstoff- und Brennstoffmangel, behördliche Maßnahmen oder sonstige Ursachen oder Ereignisse, die eine Einschränkung oder Einstellung unseres Betriebes herbeiführen, berechtigen uns, die Erfüllung unserer Verpflichtungen hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass von uns Schadenersatz verlangt werden kann.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Heidelberg, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
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